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   BVerwG, 22.12.1970 - I WB 56.70   

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BVerwG, 22.12.1970 - I WB 56.70 (https://dejure.org/1970,1808)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1970 - I WB 56.70 (https://dejure.org/1970,1808)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1970 - I WB 56.70 (https://dejure.org/1970,1808)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1970 - I WB 56.70
    Eine Zusage ist nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen immer nur dann verbindlich, wenn sie neben den sonst von Rechtsprechung und Lehre aufgestellten Erfordernissen von dem Beamten abgegeben worden ist, der zu ihrer Erteilung nach seiner Stellung in der Behörde befugt war, bzw. auf der Rangstufe stand, auf der solche Zuständigkeiten innerhalb der Behörde wahrgenommen wurden (vgl. BVerwGE 3, 199 und BVerwG DÖD 1967, 72, 74).
  • BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75

    Rechtsmittel

    Ausnahmen können insoweit allerdings gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte sein Ermessen durch eine den Soldaten begünstigende Zusage gebunden hat (BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 56/70).

    Eine bindende Zusage liegt nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nur dann vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63], DÖD 1967, 72, 74; BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - I WB 56/70 -, vom 4. Juli 1974 - I WB 37/72 -, vom 9. April 1975 - I WB 105/73 - und vom 10. August 1976 - I WB 119/75).

  • BVerwG, 04.07.1974 - I WB 37.72

    Rechtsmittel

    Ausnahmen können insoweit allerdings gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte sein Ermessen durch eine den Soldaten begünstigende Zusage gebunden hat (BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 56/70).

    Diese Grundsätze gelten auch für Zusagen militärischer Vorgesetzter (BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1970 a.a.O., S. 10).

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

    Ausnahmen können insoweit allerdings gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte sein Ermessen durch eine den Soldaten begünstigende Zusage gebunden hat (BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - 1 WB 56/70 - und vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75).
  • BVerwG, 17.08.1977 - 1 WB 128.76

    Bundeswehr - Vorgesetzte - Dienststellen - Zurücknahme einer Beschwerde

    Ausnahmen können insoweit allerdings gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte sein Ermessen durch eine den Soldaten begünstigende Zusage gebunden hat (BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 56/70).
  • BVerwG, 20.05.1981 - 1 WB 59.79

    Versetzung eines Berufssoldaten - Vorliegen einer bindenden Zusage - Entscheidung

    Eine bindende Zusage ist dann gegeben, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung befugt ist (BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - 1 WB 56/70 - und vom 4. Juli 1974 - 1 WB 37/72).
  • BVerwG, 10.04.1975 - I WB 77.74

    Rechtsmittel

    Diese Grundsätze gelten nach ständiger Rechtsprechung auch für Zusagen militärischer Vorgesetzter (BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - I WB 56/70 - undvom 4. Juli 1974 - I WB 37/72).
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